Überarbeitet am 9. September 2026.
Der ursprüngliche Titel dieses Artikels war zu pauschal. Google Fonts sind nicht grundsätzlich rechtswidrig. Entscheidend ist, wie die Schriftarten eingebunden werden.
Der bekannte Fall aus dem Jahr 2022 kam außerdem nicht vom Europäischen Gerichtshof, wie ich damals geschrieben hatte, sondern vom Landgericht München I (Urteil vom 20. Januar 2022, Az. 3 O 17493/20).
Worum ging es bei dem Urteil?
Auf der betroffenen Webseite wurden Google Fonts dynamisch von Google-Servern geladen. Beim Seitenaufruf wurde dadurch die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen. Das Gericht sah darin im konkreten Fall ohne Einwilligung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sprach dem Kläger unter anderem 100 Euro Schadensersatz zu.
Wichtig: Das Urteil bedeutet nicht, dass die Schriftarten selbst verboten wären. Das Problem war die unnötige Übertragung personenbezogener Daten an einen externen Anbieter.
Die einfachste Lösung: Fonts lokal ausliefern
Wenn eine Schriftart direkt vom eigenen Webserver geladen wird, muss der Browser dafür keine Verbindung zu fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com aufbauen.
Genau deshalb würde ich Google Fonts bei einer selbst betriebenen Webseite nach Möglichkeit lokal hosten. Das hat mehrere Vorteile:
- keine zusätzliche Verbindung zu Google nur wegen der Schriftart,
- weniger externe Abhängigkeiten,
- einfachere Datenschutzkonfiguration,
- die Schrift bleibt auch verfügbar, wenn der externe Dienst nicht erreichbar ist.
Prüfen, ob die Webseite Google Fonts extern lädt
Das geht ohne Spezialsoftware direkt im Browser:
- Webseite öffnen.
- Entwicklerwerkzeuge öffnen.
- Zum Reiter Netzwerk / Network wechseln.
- Seite neu laden.
- Nach
googleapisodergstaticsuchen.
Wenn dort Schriftdateien oder CSS-Dateien von Google auftauchen, werden die Fonts dynamisch nachgeladen.
Bei WordPress kommt die Einbindung oft aus Theme oder Plugin
Bei WordPress lohnt sich zuerst ein Blick ins Theme. Manche Themes bieten inzwischen direkt eine Option, Google Fonts lokal zu laden oder externe Schriften komplett abzuschalten.
Wenn die Anfrage nach einem Theme-Wechsel oder Plugin-Update plötzlich wieder auftaucht, sollte man erneut kontrollieren. Auch ein Page Builder oder ein einzelnes Plugin kann externe Fonts einbinden.
Ich würde nicht einfach blind irgendein zusätzliches Datenschutz-Plugin installieren. Erst herausfinden, woher die externe Anfrage kommt, und sie möglichst an der Quelle beseitigen.
Und wenn ich Google Fonts extern laden möchte?
Dann wird die Sache datenschutzrechtlich komplizierter, weil eine Verbindung zu einem Dritten aufgebaut wird. Ob und unter welchen Voraussetzungen dafür eine Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage greift, hängt vom konkreten Setup ab. Für eine normale Webseite sehe ich wenig Grund, dieses zusätzliche Problem überhaupt aufzumachen, wenn die Schrift problemlos lokal ausgeliefert werden kann.
Das ist keine individuelle Rechtsberatung. Für geschäftliche oder besonders sensible Webseiten sollte die konkrete Datenschutzerklärung und technische Einbindung im Zweifel fachlich geprüft werden.
Cookies sind ein anderes Thema
Google Fonts werden oft zusammen mit der Cookie-Frage diskutiert, aber technisch und rechtlich ist das nicht dasselbe. Zum aktuellen Thema Cookies und Zugriff auf Endgeräte habe ich einen eigenen Artikel: TDDDG und Cookies 2026: Wann eine Einwilligung nötig ist.
Fazit
Meine Empfehlung hat sich seit 2022 im Ergebnis kaum geändert, aber die Begründung ist heute sauberer: Nicht „Google Fonts sind verboten“, sondern unnötige externe Datenübertragungen vermeiden. Wer die Schrift lokal hostet, entfernt diese zusätzliche Verbindung und macht seine Webseite gleichzeitig unabhängiger.
Quellen: LG München I, 3 O 17493/20 sowie die Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.
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