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BfDI gibt die Ergebnisse des Konsulationsverfahrens bekannt

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat heute die Ergebnisse des des Konsultationsverfahrens veröffentlicht. Darin heißt es das eine empirische und interdisziplinäre Bestandsaufnahme Nötig sei damit die KI zum Einsatz kommen kann, außerdem müssen die Datenschutzgrundsätze gewahrt werden. Gerade im Sicherheitsbereich bedarf es einer gesonderten Regelung, wobei für die Ausgestaltung dieser Regelung die spezifischen Ausprägungen der im Einzelfall eingesetzten KI-Technologie maßgeblich sind. https://bonn.social/@ulrichkelber/108073409896879534 Weiter heißt es in der Pressemitteilung. „Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung darf durch den Einsatz von KI durch Sicherheitsbehörden nicht verwässert werden. KI-Anwendungen müssen daher umfassend durch die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrolliert werden können.“ Bevor eine KI zum Einsatz kommen…

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