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Google Fonts sind rechtswidrig solang keine Zustimmung erfolgt

Laut einem neuen Urteil des europäischen Gerichtshofes ist das einbinden von Google Fonts auf einer Webseite unzulässig, solange keine Zustimmung durch ein Consent Banner beim Besucher der Webseite einholt wurde. Im Urteil heißt es:“Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar“. Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger einen Webseitenbetreiber verklagt, da dieser sich keine Zustimmung geholt hatte dass Daten zwischen der Webseite und Google Austauscht wird. Entschädigung 100 €. Bei dynamischen IP-Adressen handle es sich um personenbezogene Daten, da es dem Webseitenbetreiber über eine zuständige Behörde und den Internetzugangsanbieter abstrakt möglich sei, die betreffende Person zu identifizieren,…

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