sozialeNetzwerke

Meldepflicht für die sozialen Netzwerke startet

Seit gestern müssen Betreiber von sozialen Plattformen potenziell strafrechtlich einhalte dem BKA melden. Diese Neuregelung entstammt vom neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das bereits Mitte 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Ab Februar 2022 gilt nun die Meldepflicht. Das BKA nimmt bei zukünftigen Meldungen die Rolle der Zentralstelle ein, will heißen; wenn Betreiber von sozialen Medien Wind mitbekommen von potenziell strafrechtlichen Inhalten auf deren Plattform, müssen diese das dem BKA melden, samt IP-Adresse. Es geht dabei um vermutete Straftaten wie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellungen oder bestimmte Bedrohungen. Daraufhin nimmt das BKA Kontakt mit dem Internetprovider auf und fragt die Bestandsdaten zu dieser IP-Adresse ab, damit herausgefunden werden kann, wer diesen strafrechtlichen…

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