Ab dem 1. Juli 2024 wird in Deutschland das sogenannte "Nebenkostenprivileg" für Kabel-TV abgeschafft. Dies bedeutet, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen dürfen. Stattdessen müssen Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchten, eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.