BfDI gibt die Ergebnisse des Konsulationsverfahrens bekannt
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat heute die Ergebnisse des des Konsultationsverfahrens veröffentlicht.
Darin heißt es das eine empirische und interdisziplinäre Bestandsaufnahme Nötig sei damit die KI zum Einsatz kommen kann, außerdem müssen die Datenschutzgrundsätze gewahrt werden. Gerade im Sicherheitsbereich bedarf es einer gesonderten Regelung, wobei für die Ausgestaltung dieser Regelung die spezifischen Ausprägungen der im Einzelfall eingesetzten KI-Technologie maßgeblich sind.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung. „Aus Sicht des BfDI ist auf die Erklärbarkeit von KI ein besonderes Augenmerk zu legen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung darf durch den Einsatz von KI durch Sicherheitsbehörden nicht verwässert werden. KI-Anwendungen müssen daher umfassend durch die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrolliert werden können.“
Bevor eine KI zum Einsatz kommen müsse es laut BfDI eine Datenschutz-Folgeabschätzung geben. Ulrich Kelber sagte dazu „Soweit personenbezogene Daten mit KI verarbeitet werden, ist der Gesetzgeber in Bund und Ländern bereits aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aufgerufen, tätig zu werden. Dazu ist eine umfassende öffentliche Debatte notwendig. Unser Konsultationsverfahren soll ein Schritt hierfür sein.“
Den ganzen Bericht des Konsulationsverfahrens könnt ihr auf den Seiten des BfDI nachlesen, ebenso die Beiträge der Teilnehmer.
Quelle: bfdi
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