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Die Bundesregierung reicht Klage gegen den Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ein, nachdem dieser den Betrieb von Facebook-Seiten untersagt hatte. Konkret forderte Kelber die Einstellung der Facebook-Fanpage der Bundesregierung. Aus diesem Grund hat das Bundespresseamt nun vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Anordnung eingereicht. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in dieser Angelegenheit entscheiden wird.

Die Klage verdeutlicht die Spannungen zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Bundesregierung in Bezug auf den Umgang mit sozialen Medien. Offensichtlich besteht hier unterschiedliche Auffassungen darüber, wie der Datenschutz und die Nutzung sozialer Medien in Einklang gebracht werden können. Während Kelber die Einhaltung der Datenschutzgesetze und die Vermeidung von möglichen Datenlecks und -missbrauch durch die Nutzung von Facebook fordert, sieht die Bundesregierung den Nutzen sozialer Medien als Möglichkeit zur direkten Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wird sicherlich wegweisend sein und möglicherweise Auswirkungen auf den Umgang der Bundesregierung mit sozialen Medien haben. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die Anordnung von Kelber bestätigt oder ob die Bundesregierung weiterhin Facebook-Seiten betreiben darf. In jedem Fall zeigt diese Klage, dass der Datenschutz und der Umgang mit sozialen Medien weiterhin ein kontroverses Thema sind und dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt, wie dies am besten zu bewerkstelligen ist.

Teile der Bundesregierung sind in Social Media DGSVO Konform unterwegs

Es ist interessant zu bemerken, dass einige Teile der Bundesregierung bereits im datenschutzfreundlichen Fediverse vertreten sind. Genauer gesagt sind sie auf der Mastodon-Instanz social.bund.de zu finden. Allerdings ist der Account hier noch relativ jung und hat nur etwa 24 Tausend Follower. Im Vergleich dazu hat die Facebook-Seite der Bundesregierung 1.083.731 Follower. Trotzdem scheint die Bundesregierung an ihrer Facebook-Präsenz festhalten zu wollen, obwohl der Datenschutzbeauftragte Kelber Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Facebook geäußert hat. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln Auswirkungen auf die Präsenz der Bundesregierung in den sozialen Medien haben wird.

Quelle: fr.de

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By lars

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