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Angesichts der andauernden Trockenheit und des ausbleibenden Regens ist seit dem 29. Juni, im Landkreis Fulda ein Verbot zur Wasserentnahme aus oberflächlichen Wasserläufen wie Bächen, Flüssen und Seen in Kraft getreten. Das normalerweise erlaubte Entnehmen von Wasser im Sinne des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist daher seit diesem Datum weitgehend untersagt.

Gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist es ab Donnerstag nicht mehr gestattet, ohne Erlaubnis Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen zu entnehmen. Dieses Verbot gilt auch für Grundstückseigentümer, die an solche Gewässer grenzen, und für Personen, die berechtigt sind, diese Grundstücke zu nutzen.

Die anhaltende Trockenheit und der Mangel an Niederschlägen über Wochen oder Monate hinweg haben zu sehr niedrigen Wasserständen in den Gewässern geführt. Eine Verbesserung der Situation ist momentan nicht in Sicht. Die bisher gefallenen Niederschläge liegen unter dem Durchschnitt, was das Risiko einer dauerhaften Störung des natürlichen Gleichgewichts erhöht. Die Entnahme von Wasser aus oberflächlichen Gewässern würde dieses Risiko noch weiter verschärfen.

Die anhaltende Trockenheit bringt die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern in kritische Zustände. Mit dieser Allgemeinverfügung soll in Zeiten niedriger Wasserstände die Lebensgrundlage Wasser und die wasserwirtschaftlichen Belange im Interesse der Allgemeinheit geschützt und die ökologische Funktionsfähigkeit erhalten werden.

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By lars

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