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In einem aktuellen Beitrag warnt die Bundesnetzagentur, vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit versteckter Kamera oder verstecktem Mikrofon.

Diese sind in Deutschland verboten und gelten nach deutschem Recht als Spionagegeräte, die tief in die Privatsphäre eindringen und unbemerkt Aufnahmen anfertigen können.

„Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio oder Videodateien am mobile Endgeräte schicken können“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Agentur warnt insbesondere vor Geräten, etwa Smartwatches, mit einer sogenannten Voice-Monitoring-Funktion, zu deutsch Babyfone Funktion. Dadurch könnten Dritte per SMS oder App Aktivierung unbemerkt Zugriff bekommen und alle Gespräche so mithören.

Vorsicht sei auch geboten bei Saugrobotern, die eine Kamera und, oder Mikrofon hätten und mit dem heimischen WLAN verbunden sind und so Kontakt nach außen hätten. Das Gleiche gilt für GPS und GSM Tracker.

Beim Kauf solcher Produkte sollten die Kunden laut Bundesnetzagentur folgende Eckpunkte beachten.

  1. Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  2. Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
  3. Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? In all diesen Fällen ist das Produkt verboten.

Im laufenden Jahr 2021 wurden laut Bundesnetzagentur 4600 Produkte, die verboten sind, auf Verkaufsplattformen gelöscht. 2020 waren es insgesamt 2170 Produkte.

Mein Tipp:

Immer nur so viel wie nötig an smarten Produkten im Haushalt nutzen. Denn jedes smarte Gerät hat das Potenzial zu „spionieren“, dabei ist es egal, ob das Produkt von Google, Amazon, Apple oder Microsoft stammt. Das Gleiche gilt für Smartphones. Hier den Sprachassistenten am besten nur via Knopfdruck aktivieren lassen. Sonst wird auch mit gelauscht.

Quelle: Bundesnetzagentur

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By lars

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