Die GFF unterstützt Uberspace bei der Klage bezüglich YouTube-dl
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte kurz GFF unterstützt den Webhoster der YouTube-DL Webseite Uberspace bei einer Klage Erwiderung.
Am Donnerstag teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit, dass eine Klage Erwiderung beim Landgericht Hamburg gegen die Musikindustrie eingereicht wurde. Die GFF unterstützt damit mit den Webhosting Anbieter Uberspace gegen eine Klage von Sony Music, Universal Music und Warner Music. Diese drei US-Unternehmen hatten gegen Uberspace geklagt und wollen damit erwirken, dass die Webseite des Open Source Projektes YouTube-DL abgeschaltet wird. Uberspace ist aber nur zur Sperrung der Webseite verpflichtet, wenn offensichtlich rechtswidriger Content dort gehostet wird. Dies ist im Fall von YouTube-DL nicht der Fall.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der 2015 gegründet wurde. Sie verfolgt das Ziel, mit strategischer Klageführung den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte zu erreichen. Die GFF entstand als Zusammenschluss von Juristen und Netzpolitikern und kooperiert bei ihren Klagen mit anderen Nichtregierungsorganisationen. (Wikipedia)
Uberspace ist ein Hosting-Anbieter aus Deutschland, ansässig in Mainz. Für kleines Geld bekommt man hier einen Webspace zur Verfügung gestellt. Die Preise liegen zwischen 5 und 15 Euro.
YouTube-DL ist eine kostenlose Software zum Herunterladen von Videos von der Videoplattform YouTube und anderen Videoportalen. Auch eine Umwandlung in reine MP3 Dateien ist mit dieser Software möglich.
Dies ist übrigens der zweite Versuch, das Downloads-Tool vom Netz zu nehmen. Vor ein paar Jahren hatte die Musikindustrie schon einmal versucht, mithilfe der RIAA, die Open-Source-Projekt-Dateien, die bei GitHub gehostet sind, durch Microsoft entsperren zu lassen. Microsoft hatte vor zwei oder drei Jahren Github übernommen.
Downloads mit YouTube-DL sind legal für den Eigenbedarf, da die Videos bei YouTube keinen digitalen Kopierschutz vorweisen. Rechtlich gesehen handelt es sich dann dabei um eine private Kopie. Einzige Voraussetzung, es darf kein digitaler Kopierschutz umgangen werden. Diesen gibt es aber generell nicht auf der Plattform von YouTube. YouTube-DL ermöglicht nicht nur das Herunterladen von Videos von YouTube direkt, sondern auch von Video-Plattformen wie Vimeo.
Auf der Webseite der DFF findet ihr mehr Informationen zu dieser Klage. Sollte es zu einer Abschaltung der Webseite kommen, empfehle ich euch auf yt-dlp umzusteigen. Dies ist ein Fork von YouTube-DL und enthält einige Verbesserungen und zusätzliche Features.