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Laut einem Bericht des SWR hat die Mainzer Polizei bei Ermittlung auf die Daten zugreifen der Luca App. Dies ist laut dem Paragraph 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes nicht zulässig. Die Mainzer Polizei hatte die Daten genutzt, um bei einem Treppensturz mit Todesfolge anwesende Zeugen und eventuell auch den Täter zu ermitteln. Laut einer Mitarbeiterin des Lokals haben Beamte der Mainzer Polizei aktiv nach dem Vorfall nach Daten auf die Luca App gefragt.

Ein damals anwesenden Gast wurde daraufhin von der Polizei kontaktiert, mit dem Hinweis, dass die Kontaktdaten auf der Luca App gewonnen worden sein.

Über das Vorgehen wurde die Staatsanwaltschaft informiert und die bestätigte, dass 21 potenzielle Zeugen ausfindig gemacht wurden und angerufen worden sind, das Vorgehen sei wohl mit der entsperren entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Mainz entschuldigt sich indes bei den Betroffenen und bittet um Entschuldigung. Aktuell wird der Datenschutzbeauftragte der Behörde, sowie der Landesdatenschutzbeauftragte über diesen Vorfall informiert.

Das Unternehmen hinter der Luca App verurteilt in einem Blog-Post diesen Vorfall. Den Versuch zu unternehmen unberechtigt an Daten heranzukommen ist laut den Machern der Luca App gang und gäbe, denn fast täglich erreichen Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft die Luca App-Entwickler mit der Anfrage auf Daten Herausgabe.

Quelle: Stadt-Bremerhaven.de

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