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„Cell Broadcast“ warnt künftig im Katastrophenfall über Mobilfunk

„Cell Broadcast“ warnt künftig im Katastrophenfall über Mobilfunk

In einem möglichen Katastrophenfall soll die Bevölkerung

in der Zukunft über Cell-Broadcasting, also per Nachricht auf dem Smartphone gewarnt werden. Der
Bundesrat stimmte Ende November, gut vier Monate nach der
Hochwasserkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands, einer
Regierungsverordnung zum sogenannten Cell Broadcast zu.

Warnung geht unabhängig von Gerät und Telefonnummer ein

Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich
gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken.
Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine
ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird
dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu
warnen, oder wie in den USA bei der Vermisstensuche.

Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im
Telekommunikationsgesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der
Mobilfunkbetreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell
Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das
Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur
definiert.

Beginn des Verfahrens Ende 2022 möglich

Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt
werden.

Weitere Infos zum Thema Cell-Broadcast gibt es auf der Seite des BBK

Quelle: RDN Digitales

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