Neue Verordnung: „Cell Broadcast“ warnt künftig im Katastrophenfall über Mobilfunk
Warnung geht unabhängig von Gerät und Telefonnummer ein
Das System ermöglicht es den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken.
Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine
ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird
dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu
warnen.
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist eine Änderung im
Telekommunikationsgesetz. Sie sieht neue gesetzliche Pflichten der
Mobilfunkbetreiber vor. Die Anforderungen zur Einführung von Cell
Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das
Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur
definiert.
Beginn des Verfahrens Ende 2022 möglich
Das Verfahren könnte nach Einschätzung des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt
werden.
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