Warum eine Werbekennzeichnung bei Webseiten wichtig ist
In Deutschland ist es erforderlich, bezahlte Artikel auf einem Blog als Werbung zu kennzeichnen. Die Werbekennzeichnung wird in § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar und klar erkennbar sein. Es reicht nicht aus, lediglich einen Link in die Datenschutzerklärung oder ähnliches einzubauen.
Disclaimer: Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, ich bin selber Laie und Stelle nur Informationen zur Verfügung die ich mir selber erarbeitet habe. Zur Beratung bitte an einen Rechtsanwalt wenden.
Der UMG-Wettbewerbsrecht in der Praxis
Ein gesponserter Artikel muss klar als solches gekennzeichnet sein. Dies ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch im Sinne des Lesers. Die Kennzeichnung muss sofort erkennbar und lesbar sein. Idealerweise wird sie an der oberen rechten Ecke des Artikels platziert. Die Kennzeichnung sollte keine Werbeaussage enthalten, sondern lediglich die Information „gesponsort“ oder „unterstützt von“ enthalten.
Die wichtigsten Aspekte des UMG-Wettbewerbsrechts
Der wichtigste Aspekt des UMG-Wettbewerbsrechts ist die Werbekennzeichnung bei gesponsorten Artikeln. Diese ist in § 4 UWG festgelegt und besagt, dass die Werbekennzeichnung „deutlich sichtbar, leserlich und unmissverständlich“ sein muss. Auch müssen die Wörter „Werbung“ oder „Sponsored“ verwendet werden. Nur so können Leserinnen und Leser erkennen, dass ein Beitrag gesponsort ist und keine unabhängige Meinung darstellt.
Werbung nicht um jeden Preis
Wichtig ist auch, dass die Artikel die eigene Meinung und Erfahrung widerspiegeln und keine falschen Angaben über das bezahlte Produkt enthalten. Transparenz ist ein weiteres wichtiges Thema. Es ist wichtig, dass die Leser wissen, dass der Beitrag gesponsert ist und dass es sich um eine bezahlte Partnerschaft handelt. Das schafft Vertrauen beim Leser und verhindert, dass er sich durch Werbung getäuscht fühlt. Diese werden in Zukunft auf einer separaten Seite aufgelistet.
Auswirkungen des UMG-Wettbewerbsrechts auf das Bloggen
Der Umgang mit Werbung ist ein Dauerthema für Blogger und Leser. Viele Blogger versichern ihren Lesern, dass sie sich bei gesponserten Beiträgen an die Werbekennzeichnung halten. Andere Blogger sagen, dass die Kennzeichnung von Werbung nicht so wichtig ist und sie ihren Lesern trotzdem die Wahrheit sagen wollen. Auch ich mache mir Gedanken über die Auswirkungen des UWG auf das Bloggen. Ich halte es für eine gute Idee, bei gesponserten Beiträgen auf die Werbekennzeichnung zu achten. Denn so schaffen wir Transparenz und unsere Leser können freier entscheiden, ob sie den Artikel lesen oder nicht.
Vertrauen und Transparenz
Es ist auch wichtig, dass gesponserte Artikel gut recherchiert und geschrieben sind, um sicherzustellen, dass sie für die Leser von Wert sind. Dies trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit des Blogs oder der Website aufrechtzuerhalten und die Leser zu ermutigen, weiterhin auf dem Blog oder der Website zu lesen. Man sollte Artikel nicht um jeden Preis akzeptieren, nur weil sie Geld einbringen. So landen bei mir keine Artikel, hinter denen ich nicht stehe und mit denen ich mich nicht identifizieren kann. Reine Technikthemen landen hier, außer Themen aus dem Glücksspielsektor, das ist nicht mein Ding.
Ich mache es so, wie oben im Screenshot. Der Sponsored Tag ist unter der Überschrift bei den jeweiligen Artikeln. Der Button ist rot, damit dieser auch gesehen wird. Ich habe auf diesem Blog Artikel, die entweder im Auftrag durch mich geschrieben wurden, oder ich stelle einen Artikelplatz bereit und der Text kommt von dem externen Schreiber. So versuche ich meinen Server und meine Mastodon Instanz zu finanzieren. Werde mir wahrscheinlich auch meinen Blog umzugestalten, dass es ersichtlich ist, wie viele bezahlte Artikel bereits vorhanden sind. Dazu gibt es zu einem späteren Zeitpunkt ein Update von mir.