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Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) startet heute die öffentliche Pilotphase von zwei Social-Media-Plattformen: EU Voice und EU Video.

Vorerst werden die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU (EUI), an der Pilotphase dieser Plattformen teilnehmen und in der Lage sein, mit der Öffentlichkeit zu interagieren, indem sie kurze Texte, Bilder und Videos auf EU Voice teilen und Videos und Podcasts auf EU Video teilen, hochladen und kommentieren.

Die beiden Plattformen sind Teil dezentralisierter, kostenloser und quelloffener sozialer Mediennetzwerke, die die Nutzer in einer datenschutzfreundlichen Umgebung miteinander verbinden und auf den Softwareprogrammen Mastodon und PeerTube basieren. Mit dem Start der Pilotphase von EU Voice und EU Video möchte der EDSB einen Beitrag zur Strategie der Europäischen Union für Daten und digitale Souveränität leisten, um die Unabhängigkeit Europas in der digitalen Welt zu fördern.

Wojciech Wiewiórowski, EDSB, sagte: „Mit dem Pilotstart von EU Voice und EU Video wollen wir alternative Plattformen für soziale Medien anbieten, die dem Einzelnen und seinem Recht auf Privatsphäre und Datenschutz Priorität einräumen. Konkret bedeutet dies zum Beispiel, dass EU Voice und EU Video nicht auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums angewiesen sind; es gibt keine Werbung auf den Plattformen und es gibt kein Profiling von Personen, die die Plattformen nutzen. Diese und andere Maßnahmen geben dem Einzelnen die Wahl und die Kontrolle darüber, wie seine personenbezogenen Daten verwendet werden.“

Der EDSB und die Generaldirektion Informatik der Europäischen Kommission (DIGIT) haben während der Entwicklung von EU Voice und EU Video eng zusammengearbeitet. Im Einklang mit den Zielen der Open-Source-Software-Strategie 2020 – 2023 der Kommission beweist die technische Unterstützung des EDSB durch DIGIT die Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit bei Open Source als Förderer der Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz und trägt somit zur technologischen Souveränität der EU bei.

Der Start der Pilotphase von EU Voice und EU Video wird dem EDSB helfen, die Plattformen in der Praxis zu testen, indem er Feedback von den teilnehmenden EU-Institutionen einholt. Der EDSB hofft, dass dieser erste Schritt eine Kontinuität in der Nutzung von datenschutzkonformen Social-Media-Plattformen darstellen wird.

Hintergrundinformationen

Die Regeln für den Datenschutz in den EU-Institutionen sowie die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) sind in der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt.

Wojciech Wiewiórowski (EDSB) wurde durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, die am 6. Dezember 2019 beginnt

Personenbezogene Daten: siehe EDSB Glossar

Verarbeitung personenbezogener Daten: siehe EDSB-Glossar

Privatsphäre: das Recht einer Person, in Ruhe gelassen zu werden und die Kontrolle über Informationen über sich selbst zu haben. Das Recht auf Privatsphäre oder Privatleben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12), in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und in der Europäischen Charta der Grundrechte (Artikel 7) verankert. Die Charta enthält auch ein ausdrückliches Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8).

Zuerst erschienen auf Englisch im Presseportal der EU.

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By lars

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