Mainzer Polizei nutzt widerrechtlich Luca App Daten
Laut einem Bericht des SWR hat die Mainzer Polizei bei Ermittlung auf die Daten zugreifen der Luca App. Dies ist laut dem Paragraph 28a Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes nicht zulässig. Die Mainzer Polizei hatte die Daten genutzt, um bei einem Treppensturz mit Todesfolge anwesende Zeugen und eventuell auch den Täter zu ermitteln. Laut einer Mitarbeiterin … Weiterlesen